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Regelwerke - Aktuelle Versionen

Änderungen der Dfbest. 2024

Etwaige Erläuterungen, Ergänzungen beziehungsweise Korrekturen der Durchführungsbestimmungen des Kreis Mitte werden gegebenenfalls is hier veröffentlicht:

 

 

Neue Spieler am Ersatztermin (ab 2024)

Eine der Änderungen der Durchführungsbestimmungen betrifft das Nominieren von neuen Spielern bei Abbruch einer Begegnung und Verschiebung auf einen Ersatztermin. Hier der entsprechende Passus (§7 Abs. 12, neu ist Abs. b) ) und anschließend ein Beispiel:

 

12) a) Wenn alle Einzel- oder alle Doppelspiele nach Übergabe beziehungsweise Austausch der Aufstellungen nicht begonnen werden konnten (aus Gründen höherer Gewalt), so können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn einer neuen Begegnung übergeben bzw. ausgetauscht werden. Erläuterung: Dieser Fall gilt, wenn in keinem einzigen Einzel beziehungsweise in keinem einzigen Doppel ein einziger Punkt bereits gespielt wurde.
b) Wenn bei Abbruch einer Begegnung und Verschiebung auf einen neuen Tag zumindest ein Einzel bzw Doppel, aber nicht alle Einzel bzw Doppel begonnen wurden (dh zumindest ein einziger Punkt gespielt wurde), so gilt bei einer Fortsetzung an einem neuen Tag:
i) Am Spielbericht und online sind die bereits begonnenen Matches und der neue Spieltermin einzutragen. Für Matches hinter dem letzten begonnenen Match ist online „unbekannt / wird nachgenannt“ einzutragen.
ii) Sollte am ursprünglichen Termin eine Mannschaft unvollständig angetreten sein, so ist am Spielbericht und online „Spieler nicht anwesend“ einzutragen und es dürfen auch am neuen Termin höchstens so viele Einzel bzw Doppel besetzt werden wie am ursprünglichen Termin. Insbesondere gilt: Ist am ursprünglichen Spieltermin „Spieler nicht anwesend“ eingetragen, darf auch am neuen Termin nicht nachnominiert werden.
iii) Vor Aufnahme des Spielbetriebs am neuen Termin können (als Ausnahme zu §7 Abs. 5 und §7 Abs. 9) die Spieler in Matches hinter dem letzten begonnen Match neu nominiert werden.
iv) Für die Neunominierung und Reihung von Spielern am neuen Spieltag gilt die wochenaktuelle ITN des Spieltags, an dem die Begegnung abgebrochen wurde. Die Vereine sind angehalten, die Mannschaftslisten mit den wochenaktuellen ITNs zum Zeitpunkt der Verschiebung zu speichern oder auszudrucken.

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Beispiel: Damen: Hintertupfing gegen Unterberg

 

Beide Mannschaften haben bei Beginn der Begegnung 5 Spielerinnen am Spielbericht nominiert. Bei folgendem Zwischenstand wird die Begegnung wegen Unbespielbarkeit der Plätze abgebrochen und kann auch nach zwei Stunden Wartezeit und Bemühungen des Heimvereins, die Plätze bespielbar zu machen, nicht fortgesetzt werden.

Einzel 1: Mayer - Huber 6:7 3:6 (beendet)

Einzel 2: Medwedewa - Bakunin 6:4 3:6 1:3 (0:0 im Game, Aufschlag Medwedewa) (unterbrochen)

Einzel 3: Dorfer - Hader 6:3 1:4 (0:30 bei Aufschlag Dorfer) (unterbrochen)

Einzel 4: Trinkl - Ortlieb (sind gerade beim Einschlagen, noch kein Punkt gespielt)

Einzel 5: Hofer - Pichler (noch nicht am Platz)

 

Bei den Einzel 1,2, 3 ist am Spielbericht und online der jeweilige Endstand bzw Zwischenstand einzutragen. Bei Einzel 4 und Einzel 5 ist am Spielbericht und online "unbekannt / wird nachgenannt einzutragen". Der neue Spieltermin ist ebenfalls online einzutragen.

 

Am Ersatztermin sind vor Wiederaufnahme der Begegnung die Spielerinnen für die Matches 4 und 5 neu zu nominieren. Dabei gilt die wochenaktuelle ITN des ursprünglichen Spieltermins! Die Mannschaftsführer sollten diese am ursprünglichen Termin speichern oder ausdrucken.

Wenn die Spielerin Bakunin am Ersatztermin nicht anwesend oder nicht spielfähig ist, so ist Einzel 2 mit 6:4 3:6 1:3 w.o. für Hintertupfing zu werten.

Nach Beendigung der Einzel werden die Doppel gespielt. Für die Doppelaufstellung zählt die wochenaktuelle ITN des Ersatztermins.

 

Der endgültige Spielbericht sieht so aus:

Einzel 1: Mayer - Huber 6:7 3:6

Einzel 2: Medwedewa - Bakunin 6:4 3:6 1:3 w.o. (Sieg Medwedewa)

Einzel 3: Dorfer - Hader 6:3 1:6 2:6

Einzel 4 (eingetragen am ET): Moser - Weber 7:6 7:6

Einzel 5 (eingetragen am ET): Lochner - Ortlieb 6:0 6:4

 

Doppel 1 (eingetragen am ET): Mayer / Medwedewa - Weber / Ortlieb 6:3 6:4

Doppel 2 (eingetragen am ET): Moser / Lochner - Huber / Hader 1:6 6:7

 

4:3 Sieg für Hintertupfing (3:1 Tabellenpunkte)

(Beachte, dass die Doppelaufstellung von Unterberg korrekt sein kann, nämlich wenn sich die wochenaktuellen ITNs entsprechend geändert haben.)

 

Für die Spielberechtigung der Spielerinnen ist zu beachten (siehe Dfb §5 Abs. 4c):

  • Einen Einsatz am Datum des ursprünglichen Termins haben: Mayer, Medwedewa, Dorfer bzw Huber, Bakunin, Hader.
  • Einen Einsatz am Datum des Ersatztermins haben: Moser, Lochner, Mayer*, Medwedewa* bzw Weber, Ortlieb, Huber*, Hader* (*wegen Doppel). Das bedeutet auch, dass diese Spielerinnen am Ersatztermin noch keine drei Einsätze in einer ranghöheren Mannschaft absolviert haben dürfen, um einsatzberechtigt zu sein.

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Alternativbeispiel: Sind am Ersatztermin weder Bakunin noch Medwedewa anwesend, wird für das EInzel Nummer 2 kein Punkt vergeben. Die beiden Spielernamen bleiben allerdings im Spielbericht stehen. Die Damenbegegnung könnte dann zum Beispiel 3:3 enden, wofür 1:1 Tabellenpunkte vergeben würden.

Rollstuhltennis

Im Kreis Mitte war ab der Saison 2017 die Teilnahme von Rollstuhltennisspielern an der Mannschaftsmeisterschaft möglich. Ab 2019 wird diese Regelung auf die Mannschaftsmeisterschaft in ganz Niederösterreich ausgedehnt. Das NÖTV Turnierreferat übernimmt ab 2019 die Regelung auch für alle ITN Turniere in Niederösterreich.

Eingeschränkte Ergebnisvalidierung

 

In den Bewerben Kids U9 und Kids U10 kontrolliert das NuLiga System nicht automatisch, ob bei der Ergebniseingabe tatsächlich auf den verkürzten Spielmodus (bis 4, bei 4:4 Tie-Break) Rücksicht genommen wird.

Sollte es in der Endtabelle auf die Gamebilanz ankommen, wird wie folgt umgerechnet:

 

5:4 7:6
5:3 7:5
4:2 6:4, 6:3
4:1 6:2, 6:1
4:0 6:0

Regelwerke - alte Versionen

 

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2010 (Version Dezember 2009)

Überblick über die wichtigsten Änderungen von 2009 auf 2010

Infoblatt Terminpflicht 2010

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2011(Version April)

Wichtigste Änderungen von 2010 auf 2011

Infoblatt Terminpflicht 2011

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2012

Wichtigste Änderungen von 2011 auf 2012

Infoblatt Terminpflicht 2012

Wichtigste Änderungen von 2012 auf 2013

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2013

Wichtigste Änderungen von 2013 auf 2014 (Infoblatt Kreis Mitte)

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2014 (gelten für die Kreisligen unter Berücksichtigung der Änderungen im Anhang)

Wichtigste Änderungen von 2014 auf 2015 (Infoblatt Kreis Mitte)

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2015 (gelten für die Kreisligen)

Wichtigste Änderungen von 2015 auf 2016 (Infoblatt Kreis Mitte)

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2016 (gelten für die Kreisligen)

26.02.2016: §2 lit 3)c) der Df. 2016 wird um folgenden zusätzlichen Satz ergänzt: Gruppensieger der Kreisliga C, die auch im Unteren Play-Off der Kreisliga B Gruppensieger werden, haben bei der Vergabe von Plätzen in der Kreisliga B des Folgejahres Vorrang vor Mannschaften des Oberen Play-Offs der Kreisliga B.

Wichtigste Änderungen von 2016 auf 2017 (Infoblatt Kreis Mitte)

Durchführungsbestimmungen NÖTV Kreis Mitte 2017 (gelten für die Kreisligen)

Rollstuhltennis: Der Vorstand des NÖTV Kreis Mitte hat unter Einbindung des NÖTV Kreis Mitte Wettspielausschusses am 4.10.2016 folgenden Beschluss gefasst: ---

Rollstuhltennisspieler können an der Mannschaftsmeisterschaft und am Kreiscup des NÖTV Kreis Mitte teilnehmen. Für sie kommen auf ihrer Platzhälfte die Rollstuhltennisregeln zur Anwendung. Vereine, die einen Rollstuhltennisspieler in eine Bewerbsliste aufnehmen, sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Spielplans alle Gegner per E-Mail an Vereinsmailadresse und Mannschaftsführer wie folgt zu informieren: 1. Die Rollstuhltennisregeln beinhalten, dass der Ball zweimal aufspringen darf. 2. Aufgrund der großen Belastung, die Rollstuhltennis für tiefe, weiche Sandplätze darstellt, hat der Mannschaftsführer der Heimmannschaft einen geringfügig erweiterten Ermessensspielraum bezüglich der Unbespielbarkeit der Plätze. Dieser Beschluss bezieht sich nicht auf die Landesliga (inklusive etwaiger Aufstiegsspiele). UPDATE: 30.3.2017: Die Informationspflicht wird aufgrund der technischen Veränderungen (Zusammenlegung der Homepages von nuliga und NÖTV) dahingehend geändert, dass die Information nur an die Vereinsemailadresse, nicht auch an die Mannschaftsführer zu erfolgen hat.

Am 15.12.2016 wurden Formulierungen in §7 geringfügig verändert.

Ab 3.4.2017 gilt die neue ÖTV Wettspielordnung. Insbesondere schreibt sie vor, dass in allen Bewerben im Doppel mit No-Ad (ohne Vorteil) zu spielen ist. Dies gilt auch für alle Kreisligen und den Kreiscup.

Update 15.8.: Auf Basis der Ergebnisse der Vereinsbefragung 2017 wird der Modus in der Herren Kreisliga A und B so umgestellt, dass es ab 2019 keine spielfreien Runden mehr gibt. Der Übergang erfolgt in zwei Schritten. Schon heuer gilt, dass im Unteren Play-Off der Kreisliga B nur eine Mannschaft pro Grupe absteigt. Außerdem steigen zwei Mannschaften weniger aus der Kreisliga C ab, zwei zusätzliche Mannschaften steigen aus der Kreisliga E auf und zwei zusätzliche Mannschaften steigen aus der Kreisliga F auf.

Durchführungsbestimmungen Kreisligen 2018 (gelten für die Kreisligen)

NÖ-weite Änderung am 22.2.: Im Bewerb Herren 75 werden 3 Einzel und 1 Doppel gespielt (anstatt 2/1).

NÖ-weite Änderung am 22.2.: Das Spielen in Bundesligamannschaften von zwei Vereinen ist, sofern nicht in der selben Altersklasse, zulässig.

27.2.: Erklärung zu den Nachnenngebühren: Diese beinhalten bereits die Lizenzgebühr.

14.3.: Auch für den kreisinternen Bewerb "Mixed-Cup" sind Nachnennungen von Spielern bis 30.6. um 30€ pro Spieler pro Verein per E-Mail an Jörg Bachl möglich.

25.3.: Erläuterung zum Spielplan: Die Play-offs der Herren Kreisliga A und B werden als Runden 6, 7 und 8 (8 nur im Unteren Play-Off) eingeteilt. Play-offs der Herren Bundesliga werden in Bezug auf die Kreisligen ebenfalls als Runden 6, 7 und 8 (8 nur im Unteren Play-off) gewertet.

Durchführungsbestimmungen Kreisligen 2019 (gelten für die Kreisligen)

Änderung am 8.1.: "Für die Mannschaftslisten im Kreiscup Mixed gilt an Stelle von §4 Abs. 3)c): Für die Nennung von Spielern gilt: In der zweiten Mannschaft dürfen die beiden in der ersten Mannschaft bestgereihten Herren und die beiden in der ersten Mannschaft bestgereihten Damen nicht genannt werden. In der dritten Mannschaft dürfen nicht genannt werden: die vier in der ersten Mannschaft bestgereihten Damen, die vier in der ersten Mannschaft bestgereihten Herren, die zwei in der zweiten Mannschaft bestgereihten Damen un die zwei in der zweiten Mannschaft bestgereihten Herren. Dieses System setzt sich auch für weitere Mannschaften im Kreiscup Mixed analog fort."

 

Durchführungsbestimmungen Kreisligen 2020

(nicht mehr gültig; abgelöst durch Überarbeitete Corona Version)

15.1.: Im Kreiscup Mixed darf jede Mannschaftsliste mindestens 18 Spieler enthalten (statt 6). Die Mannschaftsliste der letzten Mannschsft eines Vereins unterliegt keinen solchen Beschränkungen.

8.2.: Es besteht die Absicht 2021 mit 3 (statt 4) Herren Kreisligen E zu spielen. Der Wettspielausschuss ist berechtigt, die Ligenstruktur, die Gruppengrößen sowie die Auf-und Abstimmungsbestimmungen zu verändern.

NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen - Überarbeitete Corona Version 17052020

NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen 2021 (gelten für die Kreisligen Mitte und orientieren sich sehr eng an den NÖTV Dfb.)

Korrektur am 7.1.2021 für 2021: In §7 Abs. 2) hat sich leider ein fehler eingeschlichen. Die korrekten Jahrgänge lauten wie folgt:

Jugend ITN 8,0 und Jugend ITN 9,5 .... 2003 und jünger

Mädchen U17 und Burschen U17 .... 2004 und jünger

Mädchen U15 und Burschen U15 .... 2006 und jünger

Mädchen U13 und Burschen U13 .... 2008 und jünger

Kids U11 .... 2010 und jünger

Kids U10 .... 2011 und jünger

Kids U9 .... 2012 und jünger

Damen 35 und Herren 35 .... 1986 und älter

Damen 45 und Herren 45 .... 1976 und älter

Damen 55 und Herren 55 .... 1966 und älter

Damen 60 und Herren 60 .... 1961 und älter

Herren 65 .... 1956 und älter

Herren 70 .... 1951 und älter

Herren 75 .... 1946 und älter

Der NÖTV Vorstand hat am 21.1.2021 für die Saison 2021 beschlossen:
1. Es ist keine finanzielle Pönale für ein Nichtantreten zu Begegnungen oder zu Spielen zu entrichten, wenn die gegnerische Mannschaft nachweislich spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn über das Nichtantreten zur Begegnung oder zu Spielen informiert wurde. Nicht fristgerecht benachrichtigte Mannschaften können das Versäumnis bis 3 Tage nach dem Spieltermin an den zuständigen Wettspielausschuss bzw für die Landesligen an das NÖTV Sekretariat (office@noetv.at) melden.
2. Gibt eine Mannschaft spätestens eine Woche vor dem Spieltermin der ersten Begegnung der Gruppe bekannt, dass sie zu keiner Begegnung der Saison antreten wird, so wird keine finanzielle Pönale verhängt. Die Ankündigung, zu keiner Begegnung anzutreten, ist an den zuständigen Wettspielausschuss bzw für die Landesligen an das NÖTV Sekretariat (office@noetv.at) zu senden.
ACHTUNG: Alle sportlichen Sanktionen für Nichtantreten bleiben aufrecht. Insbesondere werden bei Nichtantreten einer Mannschaft zu einer Begegnung alle Begegnungen niedrigrangiger Mannschaften des Vereins am selben Tag bzw. am selben Wochenende strafverifiziert.

Ergänzung am 20.1.2021:

Laut ÖTV ITN Rule Book hätten die automatischen ITN Umstufungen von Jugendlichen am 1.1.2021 - also nach dem Einfrieren der ITN-Werte für die Nennung der Mannschatslisten (Spielerlisten) - erfolgen sollen. Diese korrekte Reihenfolge wurde ich nuliga leider nicht eingehalten. Daher werden hiermit die NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen dahingehend geändert, dass in den Bewerben Jugend ITN 8.0 und Jugend ITN 9.5 auch all jene Jugendlichen genannt werden dürfen, die ohne die automatische Umstufung eine passende ITN gehabt hätten.

25.4.: Infoblatt des NÖTV Wettspielauschuss 2021/3

27.4. für 2021: Wenn bei voller Spielerliste behördliche Quarantänebescheide ein Antreten zu Begegnungen oder Matches verhindern, so ist keine Pönale zu entrichten; auch nicht, wenn der Gegner nicht 48h vor Spielbeginn informiert wurde.

4.5.2021 für 2021: Zusätzliche Option "außerordentliches Nichtantreten": Aufgrund der besonderen Umstände hat der Kreis Mitte Wettspielausschuss folgende Ausnahmeregelung für 2021 beschlossen: Bis 18.5. können Kreisligamannschaften im Kreis Mitte per E-Mail an Jörg Bachl ein "außerordentliches Nichtantreten" zu allen Begegnungen bekanntgeben. Das hätte folgende Konsequenzen:

1. Alle Begegnungen werden als Nichtantreten gewertet.

2. Es wird keine finanzielle Pönale vorgeschrieben.

3. Die nichtantretende Mannschaft verliert ihren Ligenplatz für 2022 und muss dann in der letzten Kreisklasse neu starten.

4. Niedrigrangigere Mannschaften können normal antreten, keine Strafverifizierung.

5. Die Mannschaftslisten aller Mannschaften bleiben unverändert.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, bis 48h vor einer Begegnung den Gegner über ein Nichtantreten zu informieren. Auch dann ist keine Pönale für ein Nichtantreten fällig, aber alle sportlichen Sanktionen bleiben bestehen. Insbesondere werden alle Begegnungen niedrigrangigerer Mannschaften am selben Tag/Wochenende strafverifiziert.

NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen 2022 (gelten für die Kreisligen Mitte und orientieren sich sehr eng an den NÖTV Dfb.)

Klarstellung vom 19.3.2022: §6 Abs. 2)d) ist wie folgt zu interpretieren: In allen Altersklassen (gilt auch für allg. Klasse) kommt im Doppel die No-Ad Regel zur Anwendung. In allen Altersklassen (gilt auch für Kids) kommt im Einzel die Vorteils-Regel zur Anwendung.

8.4.2022: Bezüglich des EInsatzes von Bundesligaspielern ist das Infoblatt 2022/2 des NÖTV Wettspielausschusses zu beachten. Dieses hat auch für Kreisligen Gültigkeit.

Klarstellung 3.5.2022: Der Heimverein ist verpflichtet, für eine Begegnung die in den Durchführungsbestimmungen genannte Anzahl an Plätzen zur Verfügung zu stellen. In allen Kreisligen der allgemeinen Klasse sind das 2 Plätze. Ein Austragen der Begegnung auf mehr Plätzen ist stets nur im Einvernehmen zwischen beiden Mannschaften möglich. Natürlich ist ein solches Einvernehmen sehr häufig vorhanden und die weit verbreitete Austragung einer Begegnung auf mehr als zwei Plätzen ist absolut legitim. Alle Vereine sollen gleiche Verpflichtungen (und Rechte) auferlegt bekommen. Daher werden Vereine mit mehr als zwei Plätzen seit einigen Jahren NICHT mehr benachteiligt. Ihnen wird seit einigen Jahren NICHT mehr vorgeschrieben, alle Plätze zur Verfügung zu stellen.

 

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2010

Anhang Durchführungsbestimmungen: U8, U10 (2009 und 2010) (Änderungen des Kreis Mitte beachten!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2011

Der Wettspielausschuss des NÖTV hat folgende Erläuterung zu §6 Abs. 5 der NÖTV Durchführungsbestimmungen veröffentlicht (www.noetv.at):

Der Passus muss korrekt lauten:

c) Punktegleichheit in der Tabelle:
-sind zwei Mannschaften punktegleich, zählt die direkte Begegnung.
-sind mehr als zwei Mannschaften punktegleich, so zählen zuerst die Punktedifferenz, dann die Spieldifferenz, dann die Satzdifferenz, dann die Gamesdifferenz der Mannschaften untereinander und zuletzt entscheidet das Los.

Für die Durchführungsbestimmungen des Kreis Mitte gilt die Erläuterung analog.

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2012 (gilt für die Landesliga!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2012 inkl. abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen des NÖTV Kreis Mitte

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2013 (gelten für die Landesliga!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2014 (gelten für die Landesliga!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2015 (gelten für die Landesliga!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2016 (gelten für die Landesliga!)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2017 (gelten für die Landesligen)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2018 (gelten für die Landesliga inklusive Aufstiegsspiele)

Durchführungsbestimmungen NÖTV 2019 (gelten für Landesligen inklusive Aufstiegsspiele)

Durchführungsbestimmungen NÖTV (Landesligen) 2020 (abgelöst durch überarbeitete Corona Version)

NÖTV Durchführungsbestimmungen - Überarbeitete Corona Version 17052020

NÖTV Durchführungsbestimmungen 2021 (gelten für Landesligen inklusive Aufstiegsspiele)

Erläuterungen zur Mannschaftsmeisterschaft: 3-G (geimpft, getestet oder genesen)

NÖTV Durchführungsbestimmungen 2022 (gelten für Landesligen inklusive Aufstiegsspiele)

NÖTV Durchführungsbestimmungen 2023: gültig für alle Landesligen und Kreisligen

Wichtigste Änderungen von 2022 auf 2023

Einige der wichtigsten Änderungen, teilweise verursacht durch die NÖ-weite Vereinheitlichung:

-) 4 Einzel / 2 Doppel bei Kids U11, Burschen U13 und Burschen U17

-) Die Maximalzahl von Spielern pro Mannschaftsliste beträgt in der allgemeinen Klasse Herren 21, in der allgemeinen Klasse Damen 18 und in allen anderen Bewerben 15. Spieler dürfen in mehr als 3 Mannschaften genannt werden. (§4)

-) Bei Nichtantreten einer Mannschaft zu einer Begegnung erhalten diese Mannschaft und alle rangniedrigeren Mannschaften des Vereins in diesem Bewerb einen Abzug von jeweils 4 Punkten in der Tabelle. Es erfolgen keine Strafwertungen anderer Begegnungen mehr. Achtung: Nicht bis 7.1. (LL) bzw 31.1. (KL) abgemeldete Mannschaften werden damit ab 2023 finanziell und sportlich für jede Begegnung sanktioniert, zu der sie nicht antreten. (§13)

-) Der Platz im Bewerb ITN 9,5 green court richtet sich nach dem ÖTV Green Court Konzept. Das heißt, im Doppel wird auf das "normale" Einzelfeld gespielt. (§16)

-) Grundsätzliche Beginnzeit Damen um 13h.

 

NÖTV Durchführungsbestimmungen 2024: gültig für alle Landesligen und Kreisligen

 

Einige der wichtigsten Änderungen, teilweise verursacht durch die NÖ-weite Vereinheitlichung:

 

-) 4 Einzel / 2 Doppel in allen Seniorenbewerben

-) Nennfrist für Mannschaften UND für Spieler online in nuliga österreichweit
einheitlich 15.2.. Achtung: Landesligamannschaften müssen weiterhin per E-
Mail bis 7.1. abgemeldet werden.

-) Freitag zählt zum Wochenende.

-) Im Round Robin Format ist weiterhin Unentschieden möglich. In k.o.-Begegnungen wird bei Gleichstand nach Matches ein Sudden-Death-Entscheidungsdoppel gespielt.

 

HOCHWASSER:

Natürlich gibt es für viele Niederösterreicher derzeit Wichtigeres als Tennis.

 

Um Unklarheiten und offene Fragen zu beantworten, hat der NÖTV Wettspielausschuss in Infoblatt 2024/5 die wichtigsten Beschlüsse zur Wiederaufnahme des Meisterschaftsbetriebs nach dem Hochwasser zusammengefasst.

 

Auszüge:

  • Niederösterreich ist Katastrophengebiet. Alle NÖTV Meisterschaftsbegegnungen sind bis auf Weiteres abgesagt. Der Meisterschaftsbetrieb wird wieder aufgenommen am übernächsten Tag nach Aufhebung des Status als „Katastrophengebiet“.
  • Ab 14.9. bis Saisonende werden keine finanziellen Pönalen für Nichtantreten eingehoben, falls der Gegner spätestens am Vortag informiert wird.
  • Der jeweils zuständige Wettspielausschuss wird Anträge auf Verlegung des Spielortes sehr großzügig behandeln. Veränderte Spielorte sind in nuliga einzutragen.

Alle Details im Infoblatt 2024/5.

 

Erinnerung: Verschiebungen

Weiterhin sind Verschiebungen auf einen späteren Spieltermin nur wegen Unbespielbarkeit der Plätze erlaubt. Der Heimverein muss zumutbaren Aufwand betreiben, um die Plätze in einen bespielbaren Zustand zu bringen.
 
Eine Verschiebung wegen Unbespielbarkeit der Plätze muss auf den nächsten freien Ersatztermin erfolgen. Ein Ersatztermin gilt als frei, wenn keine der beiden Mannschaften an diesem Tag zu einer Begegnung eingeteilt ist.
 
Bei Einlangen eines Protestes wird andernfalls die Begegnung gegen beide Teams "zu null" strafverifiziert.
 
Ausgenommen davon sind der Kreiscup und alle Jugendkreisligen.
 
Einvernehmliche Vorverlegungen sind möglich, müssen aber online eingetragen werden und dem Wettspielausschuss (Kreisligen: jwb@gmx.at) gemeldet werden.

 

 

ÖTV Wettspielordnung (Version 2010)

ÖTV Wettspielordnung (Version 2012)

Wettspielordnung ÖTV (Version 2014)

Verhaltensregeln ÖTV (Version 2006)

Disziplinarordnung ÖTV (Version 1996)

 

Tennisregeln ITF (Version 2004)

Tennisregeln ITF (Version 2009, deutsch)