Das NÖTV Sekretariat hat im Auftrag des NÖTV Wettspielausschusses Spielerlisten korrigiert, die nicht den Durchführungsbestimmungen entsprechen. Die Veröffentlichung der korrigierten Listen erfolgte am 16.3.. Proteste und Nachnennungen sind grundsätzlich bis 15.4. möglich (Details und Ausnahmen in Dfb §4). Eine Streichung von Spielern aus Listen auf Wunsch eines Vereins ist nicht mehr möglich.
Update 21.3.2023: Der Kreis Mitte Wettspielausschuss hat in den Jugend ITN Bewerben Spielerlisten von Gerersdorf und Madainitennis korrigiert, die nicht den Durchführungsbestimmungen entsprochen haben.
Das NÖTV Sekretariat hat im Auftrag des NÖTV Wettspielausschusses alle Mannschaftslisten auf EInhaltung der NÖTV Durchführungsbestimmungen §4Abs.3 und $5Abs.2 kontrolliert. Der NÖTV Kreis Mitte Wettspielausschuss hat außerdem alle Spielerlisten Jugend ITN im Kreis Mitte auf Einhaltung der ITN Bestimmungen kontrolliert und bei den Vereinen TC Hainfeld, UTC Madainitennis und UTC Neulengbach unberechtigte Spieler gestrichen.
Heuer gibt es erstmals Mannschaftslisten statt Bewerbslisten. Daher wird aus Kulanz für alle Kreisligamannschaften bis 24.2. die Möglichkeit von Nachnennungen und Korrekturen eingeräumt. Anfragen an Jörg Bachl.
Folgende Spielerlisten mussten aufgrund von Nichteinhaltung der ITN-Bandbreite korrigiert werden:
Tulbing-Wilfersdorf - Herren 60
In folgenden Spielerlisten der ITN-Bewerbe mussten Spieler aufgrund eines zu niedrigen ITNs aus der Spielerliste gestrichen werden:
Alle bis jeweils 31.3. einlangenden Proteste gegen Bewerbslisten werden durch den Wettspielausschuss des NÖTV Kreis Mitte gesammelt behandelt.
Bewerbslisten können durch den Wettspielausschuss verändert werden.
Für den Kreiscup-Mixed ist eine eigene Bewerbsliste anzulegen. Für den Kreiscup-Damen und den Kreiscup-Herren gelten die Bewerbslisten aus der Meisterschaft.
2017: Wie am Jugendleitertreffen 2015 und auf der Kreisversammlung 2016 angekündigt, gibt es 2017 unter Berücksichtigung des Feedbacks einige Neuerungen in der Jugendmannschaftsmeisterschaft. Wettspielausschuss und Jugendreferat sind sich einig, dass ab 2017 im Kreis Mitte die Jugend ITN-Bewerbe noch stärker forciert werden sollen. Sie bieten sportlich interessante Begegnungen, stärken den Teamgeist und sind für Eltern/Coaches effizienter zu betreuen (1 Auto, 4 Spieler). Für die im Herbst angesetzten Jugendbewerbe Mädchen U11, U13, U15, U17 und Burschen U11, U13, U15, U17 können Spieler bis 30.6. nachgenannt werden. Sende dazu ein E-Mail mit Name, Geburtsdatum und Mailadresse des Jugendlichen an Jörg Bachl. Die höheren Lizenzgebühren und der Bearbeitungsaufwand führen jedoch dazu, dass sich die Kosten für Nachnennungsanträge auf 20€ pro Spieler pro Verein belaufen. Eine reguläre Nennung vor dem 15.2. ist also wesentlich günstiger (circa 7€).
aus §4 der NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen:
5) Vereine deren entsprechende Bewerbsliste nicht obenstehenden Bestimmungen entspricht werden zu den Aufstiegsspielen in die NÖ-Landesliga NICHT zugelassen. In diesem Fall kann der jeweilige Kreis eine andere Mannschaft (mit korrekten Bewerbslisten) nominieren.
6) Der Wettspielausschuss überprüft mit Ausnahme von §4 Abs. 1) die jeweiligen Spielerlisten grundsätzlich nur bei Einlangen eines Protestes eines anderen Vereins. Der Wettspielausschuss hat das Recht, im Falle von eklatanten und offensichtlich falschen Einreihungen von Spielern Umreihungen vorzunehmen und offensichtlich falsche ITN-Einstufungen zu korrigieren. Er hat in diesem Fall ebenso das Recht auch im laufenden Meisterschaftsbetrieb im Nachhinein Strafverifizierung der Meisterschaftsspiele auszusprechen und ein Disziplinarverfahren gegen den Verein einzuleiten.
7) Proteste von Vereinen gegen Bewerbslisten sind ab der Veröffentlichung der Listen im Internet bis 31.3. beim Wettspielausschuss unter Einhaltung der sonstigen formalen Erfordernisse für einen Protest (gem. §14) möglich. Die Veröffentlichung der Listen erfolgt am 1. März. Protesten nach dieser Frist kann nur in besonders eklatanten Fällen und bei Auftauchen neuer Information bezüglich der betroffenen Spieler stattgegeben werden.
Anmerkungen:
Alle bis 31.3.2013 einlangenden Proteste gegen Bewerbslisten werden durch den Wettspielausschuss des NÖTV Kreis Mitte gesammelt behandelt.
Bewerbslisten können durch den Wettspielausschuss verändert werden.
aus §4 der NÖTV Kreis Mitte Durchführungsbestimmungen:
5) Vereine deren entsprechende Bewerbsliste nicht obenstehenden Bestimmungen entspricht werden zu den Aufstiegsspielen in die NÖ-Landesliga NICHT zugelassen. In diesem Fall kann der jeweilige Kreis eine andere Mannschaft (mit korrekten Bewerbslisten) nominieren.
6) Der Wettspielausschuss überprüft mit Ausnahme von §4 Abs. 1) die jeweiligen Spielerlisten grundsätzlich nur bei Einlangen eines Protestes eines anderen Vereins. Der Wettspielausschuss hat das Recht, im Falle von eklatanten und offensichtlich falschen Einreihungen von Spielern Umreihungen vorzunehmen und offensichtlich falsche ITN-Einstufungen zu korrigieren. Er hat in diesem Fall ebenso das Recht auch im laufenden Meisterschaftsbetrieb im Nachhinein Strafverifizierung der Meisterschaftsspiele auszusprechen und ein Disziplinarverfahren gegen den Verein einzuleiten.
7) Proteste von Vereinen gegen Bewerbslisten sind ab der Veröffentlichung der Listen im Internet bis 31.3. beim Wettspielausschuss unter Einhaltung der sonstigen formalen Erfordernisse für einen Protest (gem. §14) möglich. Die Veröffentlichung der Listen erfolgt am 1. März. Protesten nach dieser Frist kann nur in besonders eklatanten Fällen und bei Auftauchen neuer Information bezüglich der betroffenen Spieler stattgegeben werden.
Anmerkungen:
Alle bis 31.3.2012 einlangenden Proteste gegen Bewerbslisten werden durch den Wettspielausschuss des NÖTV Kreis Mitte gesammelt behandelt.
Bewerbslisten können durch den Wettspielausschuss verändert werden.
UPDATE (12.2.): Für die Kontrolle der ITN-Bandbreite wurde NÖ-weit folgender Beschluss gefasst: In den wenigen Ausnahmefällen, in denen der ITN-Wert für die Bewerbsliste aus technischen Gründen nicht auf Zehntel gerundet wurde, wird aus Gründen der Gleichbehandlung bei der Kontrolle der Bandbreite ebenfalls auf Zehntel gerundet.
UPDATE (29.2.): Die Bewerbslisten aller Kids-Bewerbe (inklusive Mädchen U11 und Burschen U11) werden durch den Wettspielausschuss des Kreis Mitte nicht auf Einhaltung der ITN-Bandbreite kontrolliert. Dies steht im Einklang mit einer entsprechenden Entscheidung des Wettspielausschusses des NÖTV.
UPDATE (1.4.): Es sind keine Proteste gegen Spielerlisten eingelangt. Der Wettspielausschuss kommt dem Antrag des TC St. Aegyd, den Spieler Matheus Perthold (ITN 6,5) aus der eigenen Bewerbsliste Jugend U18 ITN 8 zu streichen, nach.
Die Bewerbslisten werden am 1. März auf austria.liga.nu veröffentlicht.
Bewerbslisten, in denen gegen die Durchführungsbestimmungen §4 1)b) (ITN-Bandbreite) oder §5 2)b) (Nicht-EU-Ausländer) verstoßen wird, wurden durch den Wettspielausschuss korrigiert. Jedem in einer Bewerbsliste stehenden Spieler des Kreis Mitte wurde gemäß den Richtlinien des NÖTV eine ITN zugeordnet.
Alle bis 31.3.2011 einlangenden Proteste gegen Bewerbslisten werden durch den Wettspielausschuss des NÖTV Kreis Mitte gesammelt behandelt.
Bewerbslisten können durch den Wettspielausschuss verändert werden.
Hinweis des Wettspielausschusses: Spielerlisten, in denen gegen die Durchführungsbestimmungen §4 1)b) (ITN-Bandbreite) oder §5 2) (Ausländer) verstoßen wird, können durch den Wettspielausschuss geändert werden. Jedem in einer Bewerbsliste stehenden Spieler des Kreis Mitte wurde eine ITN zugeordnet.
Während der Saison waren hier die Anfang Jäner eingefrorenen, für die Spielerlisten 2010 gültigen ITN-Werte einsehbar.
Alle bis 31.3.2010 eingelangten Proteste gegen Spielerlisten wurden durch den Wettspielausschuss des NÖTV Kreis Mitte behandelt. Die Urteile, zusammengefasst in Entscheidung 2010/1, sind hier veröffentlicht.
Seit 1. März sind alle Bewerbslisten ("Spielerlisten") auf austria.liga.nu online.
Wähend der Saison war heir eine Broschüre mit allen Spielerlisten zu finden.